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Articles of Incorporation

Der englische Begriff "Articles of Incorporation" kann ins Deutsche mit "Gründungsurkunde" übersetzt werden.

Die Gründungsurkunde ist ein formales schriftliches Dokument, das die rechtliche Gründung eines Unternehmens offiziell macht. Dieses Dokument enthält grundlegende Informationen über das Unternehmen, wie zum Beispiel Firmenname, Firmensitz, Geschäftszweck und Angaben über das Stammkapital. Es wird bei der zuständigen Behörde eingereicht (in Deutschland beim Handelsregister), um das Unternehmen als rechtliche Körperschaft zu registrieren.

Beachten Sie, dass die genaue Form und der Inhalt von "Articles of Incorporation" je nach juristischer Gerichtsbarkeit variieren können. Zum Beispiel, in einigen Ländern könnten diese Dokumente als "Acte Constitutif" oder "Statuts" bezeichnet werden. Während die spezifischen Informationen, die enthalten sein müssen, variieren können, ist der allgemeine Zweck das gleiche - ein Unternehmen offiziell und rechtlich zu gründen.

Diese Dokumente sind wichtig, denn sie schaffen die rechtliche Basis für das Unternehmen und legen die Regeln fest, nach denen es betrieben wird. Bei Bedarf können sie auch durch ein Gericht oder eine andere regulierende Behörde überprüft werden. Der Inhalt der Gründungsurkunde ist in der Regel öffentlich einsehbar, was Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber Stakeholdern ermöglicht.

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