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Consignment

Der englische Begriff "Consignment" wird auf Deutsch als "Kommission" oder "Kommissionsware" übersetzt.

"Consignment" oder "Kommission" bezeichnet in der Wirtschaft eine Geschäftsvereinbarung, in der ein Verkäufer (auch Konsignor genannt) Waren an einen Käufer (auch Konsignatar genannt) sendet, aber der Verkäufer behält immer noch das rechtliche Eigentum an den Waren, bis sie verkauft werden. Der Käufer oder Konsignatar hat das Recht, die Waren in seinem Geschäft auszustellen und sie an seine Kunden zu verkaufen. Der Konsignatar zahlt dem Konsignor erst dann, wenn die Waren tatsächlich verkauft wurden. Im Falle eines nicht erfolgten Verkaufs werden die Waren meist an den Konsignor zurückgeschickt.

Dieses Geschäftsmodell ist in verschiedenen Branchen weit verbreitet, einschließlich des Buchhandels, des Kunsthandels, des Autohandels und in vielen anderen Bereichen, in denen Produkte vermarktet und vertrieben werden. Es ermöglicht dem Konsignatär, ein Produkt ohne vorherige Investition zu verkaufen, und dem Konsignor, sein Produkt einem größeren Kundenkreis anzubieten.

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