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Copyright

Der englische Begriff "Copyright" wird auf Deutsch als "Urheberrecht" übersetzt.

Das Urheberrecht ist ein Rechtsbegriff, der in vielen Ländern verankert ist und den Schutz der Rechte von Kreativschaffenden wie Autoren, Künstlern, Musikern, Architekten, Filmemachern etc. an ihren Werken garantiert. Dieses Recht schützt sowohl den wirtschaftlichen als auch den ideellen Wert der geschaffenen Werke.

Beim wirtschaftlichen Teil geht es darum, dass der Ersteller eines Werkes das Recht hat, über dessen Verwendung zu entscheiden. Er kann beispielsweise bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen sein Werk vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht, ausgestellt oder aufgeführt werden darf. Oftmals kann der Schöpfer dieses Recht gegen Entgelt anderen zur Verfügung stellen oder ganz verkaufen.

Der ideelle Teil des Urheberrechts bezieht sich auf den Schutz der persönlichen Beziehung des Urhebers zu seinem Werk. Hier geht es beispielsweise um das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, das Recht auf Integrität des Werkes (Verbot der entstellenden Bearbeitung) oder das Recht auf Zugang zum Originalwerk.

Das Urheberrecht tritt in der Regel mit der Schaffung des Werkes in Kraft und besteht in vielen Ländern bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das Copyright-Zeichen (©) wird oft verwendet, um das Bestehen von Urheberrechten anzuzeigen, ist aber in vielen Ländern rechtlich nicht notwendig.

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