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LLM

LLM steht für "Legum Magister" auf Lateinisch, was auf Deutsch "Master of Laws" bedeutet.

Ein Master of Laws ist ein postgradueller akademischer Grad, der in der Regel von Juristen erworben wird, die sich spezialisieren möchten. Der Master of Laws (LLM) folgt in der Regel auf einen ersten Abschluss in der Rechtswissenschaft, wie den LLB (Bachelor of Laws), und ermöglicht eine tiefergehende Spezialisierung in einem bestimmten Rechtsbereich.

Der LLM-Grad ist international anerkannt und viele Juristen entscheiden sich dafür, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern und ihren beruflichen Horizont zu erweitern. Ein LLM-Abschluss kann in verschiedenen Fachbereichen erworben werden, wie zum Beispiel internationales Recht, Steuerrecht, Menschenrechte, Handelsrecht und viele mehr.

Obwohl einige Länder den LLM als notwendige Qualifikation für die Zulassung zur Anwaltschaft ansehen, ist dies nicht in allen Ländern der Fall. In Deutschland beispielsweise wird statt des LLM meist das Staatsexamen abgelegt. Jedoch wird auch hier der LLM immer beliebter, besonders bei Juristen, die eine internationale Karriere anstreben.

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